Info für SHGs

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Der VSSPS kooperiert als Selbsthilfeverband mit bestehenden Sozialphobie-Selbsthilfegruppen.
Über unser Selbsthilfegruppen-Verzeichnis machen wir Suchende auf die Gruppen aufmerksam.

Außerdem engagieren wir uns für ein Vernetzungs- und Austauschsangebot zwischen den einzelnen Gruppen.

Wir machen euch folgende Angebote:


 

Sozialphobie Selbsthilfegruppen Verzeichnis Unter Selbsthilfegruppen-Verzeichnis findet ihr ein Verzeichnis von Sozialphobie-Selbsthilfegruppen in Deutschland, das monatlich aktualisiert wird. 
 

Dort kann jede Selbsthilfegruppe zu Sozialer Phobie aufgenommen werden.

Wir sind daran interessiert, dass ihr eure Gruppe dort mit ein paar Worten (max. 500 Buchstaben) vorstellt.
Sendet euren Text an:
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forum

Im Forum können sich Betroffene mit Erfahrung in Selbsthilfe-gruppen über alle Aspekte der Selbsthilfegruppenarbeit austauschen. Es wurde Ende 2005 gegründet und hat mittlerweile über 2000 Beiträge.

Das Forum ist anmeldepflichtig und offen für alle Betroffenen mit eigener Erfahrung in Selbsthilfegruppen.

Zur Registrierung: Forums-Registrierung

 


 

geld Wir bieten SHGs eine Beratung bei Fördermittelanträgen (Pauschal- und Projektförderung) an.
Unser Mitglied Jan Pönighaus berät bei Fragen zum Thema Fördermittel.
Tel.: 0571 - 73077250
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beratung Wir bieten Selbsthilfegruppen eine begleitende und unterstützende Beratung, z.B. zum Aufbau einer Gruppe, zum Umgang mit Krisen in der SHG oder zum Planen von Aktionen sowie Tipps bei der Gestaltung einer Internetseite (Beratung im Sinne eines Erfahrungsaustauschs).

Beratung: J. Peter Wolters
Tel.: 05271 - 6999056
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arbeitskreise Wir bieten Sozialphobie-Selbsthilfegruppen an, in Arbeitskreisen den Austausch mit anderen Gruppen zu pflegen.

 


 

Grundsätzlich sind wir auf eure Anregungen und Rückmeldungen zu unserer Arbeit  angewiesen und auch sehr daran interessiert. Wenn ihr die Arbeit des VSSPS als sinnvoll und unterstützenswert anseht, könnt ihr mithelfen, uns durch einen Link auf diese Seiten von eurer Internet-Seite aus bei Betroffenen bekannter zu machen.

 


Unfallversicherung im Ehrenamt

Unfälle passieren leider immer wieder auch im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit.

Wer sich also beispielsweise entscheidet, ehrenamtlich eine Selbsthilfegruppe zu leiten, der sollte für sich individuell prüfen, inwieweit ein Unfallversicherungsschutz besteht.

Detaillierte Informationen dazu gibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seinen Informationsseiten zur Unfallversicherung für  "bürgerschaftlich Engagierte".

 


noch ein spezieller Tipp für Besucher von Selbsthilfegruppen:

Einkommensteuer: Aufwendungen für den Besuch von Selbsthilfegruppen als außergewöhnliche Belastung

 
In einem Urteil vom 13.2.1987 (III R 208/81) BStBl. 1987 II S. 427 entschied der BFH, dass Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen durch den Besuch einer Gruppe der Anonymen Alkoholiker entstehen, als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind, wenn die Teilnahme an den Gruppentreffen als therapeutische Maßnahme zur Heilung von Trunksucht medizinisch indiziert ist. Der Nachweis dieser Voraussetzungen ist durch ein vor Beginn der Therapie ausgestelltes amtsärztliches Zeugnis zu erbringen, das auch die voraussichtliche Dauer der empfohlenen Teilnahme an der Gruppentherapie enthält.
Insofern können unter Umständen auch Aufwendungen (insbesondere auch Fahrtkosten) zu Sozialphobie-Selbsthilfegruppen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
 
Es ist in jedem Fall sinnvoll, das zuständige Finanzamt in dieser Frage anzusprechen, um die Möglichkeit einer steuerlichen Entlastung abzuklären.