Info für Betroffene

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Verband der Selbsthilfe Soziale Phobie und Schüchternheit Bundes-Geschäftsstelle Unter folgender Adresse sind wir erreichbar:
 
Verband der Selbsthilfe Soziale Phobie und Schüchternheit
Bundes-Geschäftsstelle
Pyrmonter Straße 21
37671 Höxter
  
Telefon: 05271 - 6999056
Telefax: 05271 - 6999014
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Spezielles Selbsthilfe-Beratungstelefon von Betroffenen für Betroffene und Angehörige:

05271 - 6999056

Der Verband wird als Institution der Selbsthilfe seinerseits von Betroffenen ehrenamtlich geführt.

 


 

Sozialphobie Selbsthilfegruppenverzeichnis


Wir führen ein bundesweites Verzeichnis von Selbsthilfegruppen zum Thema Soziale Phobie unter Selbsthilfegruppen-Verzeichnis

Außerdem findet sich dort ein Verzeichnis von
Angst-Selbsthilfegruppen mit ausdrücklicher Erwähnung Sozialer Phobie sowie eine Liste der Selbsthilfekontaktstellen.
 

 




Wir bieten Hilfe und Unterstützung bei Gruppen-Neugründungen an. Das Netz der Selbsthilfegruppen ist bundesweit noch sehr unvollständig. Viele Betroffene können daher keine bestehende Selbsthilfegruppe erreichen. In einer solchen Situation ist der Gedanke, selbst eine Gruppe zu gründen, naheliegend und mutfordernd. Wir wollen Betroffene bei diesem Projekt unterstützen. Kontaktaufnahme bitte über die Geschäftsstelle.

 


 

Texte zu Sozialer Phobie

Unter dem Menüpunkt Beiträge/ Literatur finden sich:

- Artikel zum Thema Soziale Phobie, von Betroffenen, aus Selbsthilfegruppen und von Psychologen/Ärzten

- Texte zum Thema Selbsthilfegruppenarbeit bei Sozialer Phobie, die allesamt von Betroffenen veröffentlicht wurden.

 



noch ein spezieller Tipp für Besucher von Selbsthilfegruppen:

Einkommensteuer: Aufwendungen für den Besuch von Selbsthilfegruppen als außergewöhnliche Belastung

 
In einem Urteil vom 13.2.1987 (III R 208/81) BStBl. 1987 II S. 427 entschied der BFH, dass Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen durch den Besuch einer Gruppe der Anonymen Alkoholiker entstehen, als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind, wenn die Teilnahme an den Gruppentreffen als therapeutische Maßnahme zur Heilung von Trunksucht medizinisch indiziert ist. Der Nachweis dieser Voraussetzungen ist durch ein vor Beginn der Therapie ausgestelltes amtsärztliches Zeugnis zu erbringen, das auch die voraussichtliche Dauer der empfohlenen Teilnahme an der Gruppentherapie enthält.
Insofern können unter Umständen auch Aufwendungen (insbesondere auch Fahrtkosten) zu Sozialphobie-Selbsthilfegruppen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
 
Es ist in jedem Fall sinnvoll, das zuständige Finanzamt in dieser Frage anzusprechen, um die Möglichkeit einer steuerlichen Entlastung abzuklären.